Start News Veranstaltungen und der Corona-Virus: Was, Wo, Wann, Wie?

Veranstaltungen und der Corona-Virus: Was, Wo, Wann, Wie?

Wacken Impressionen (Foto: Lars Peters bs! 2018)

Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wird derzeit auf Länderebene entschieden, wie mit Großveranstaltungen verfahren wird. Wo welche Gesetze gelten und was mit bisher gekauften Tickets geschieht, erfahrt ihr in der nachfolgenden Übersicht.

Regelungen der Bundesländer Stand 12.3.

Baden-Württemberg: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt

Mecklenburg Vorpommern: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bis zum 19.4 untersagt

Hamburg: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bis Ende April verboten
                    Veranstaltungen im großen Saal der Elbphilharmonie sind grundsätzlich untersagt

Sachsen: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt

Niedersachsen: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt
                         
Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern werden individuell geprüft#

NRW: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt ohne zeitliche Befristung

Bayern: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bis 19.4 untersagt
             Veranstaltungen zwischen 500-1000 Teilnehmern werden individuell behördlich überprüft
             Veranstaltungen unter 500 Teilnehmern erfolgen in Eigenverantwortung

Berlin: Alle Veranstaltungen in den großen Sälen der staatlichen Theater, Opern- und Konzerthäuser           abgesagt bis 19.4

Bremen: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt bis 26.3
              Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen werden vom Ordnungsamt überprüft

Rheinland-Pfalz: Empfiehlt die Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern in geschlossenen Räumen

Thüringen: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt
                  Veranstaltungen mit 500-1000 Teilnehmern nur im Ausnahmefall gestattet

Saarland: prüft eventuelle Verbote

Schleswig-Holstein: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt bis 19.4
In den einzelnen Landkreisen herrschen verschiedene Verordnungen für kleinere und private Veranstaltungen vor

Hessen: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt

Sachsen-Anhalt: : Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt
             Behörden entscheiden über kleinere Events

Um ganz sicher zu gehen, ob Veranstaltungen die euch interessieren ausfallen, erkundigt euch bitte beim lokalen Veranstalter. Bitte wägt selbst das Risiko für euch und eure Mitmenschen ab. Und wascht euch die Hände!

Was tun mit den Tickets?

In der Regel behalten Tickets bis zum eventuellen Nachholtermin ihre Gültigkeit oder können dort zurückgegeben werden, wo sie erworben wurden. Bitte erkundigt euch auch dazu beim lokalen Veranstalter.
Viele Ratschläge für betroffene Ticketkäufer*Innen hat die Verbraucherschutzzentrale für euch zusammengefasst: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wenn-grossveranstaltungen-wegen-corona-abgesagt-werden-ihre-rechte-45416

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