Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wird derzeit auf Länderebene entschieden, wie mit Großveranstaltungen verfahren wird. Wo welche Gesetze gelten und was mit bisher gekauften Tickets geschieht, erfahrt ihr in der nachfolgenden Übersicht.
Regelungen der Bundesländer Stand 12.3.
Baden-Württemberg: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt
Mecklenburg Vorpommern: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bis zum 19.4 untersagt
Hamburg: Veranstaltungen mit mehr als 1000
Teilnehmern bis Ende April verboten
Veranstaltungen im großen Saal der
Elbphilharmonie sind grundsätzlich untersagt
Sachsen: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt
Niedersachsen: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt
Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern werden individuell geprüft#
NRW: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt ohne zeitliche Befristung
Bayern: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bis 19.4 untersagt
Veranstaltungen zwischen 500-1000 Teilnehmern werden individuell behördlich überprüft
Veranstaltungen unter 500 Teilnehmern erfolgen in Eigenverantwortung
Berlin: Alle Veranstaltungen in den großen Sälen der staatlichen Theater, Opern- und Konzerthäuser abgesagt bis 19.4
Bremen: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt bis 26.3
Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen werden vom Ordnungsamt überprüft
Rheinland-Pfalz: Empfiehlt die Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern in geschlossenen Räumen
Thüringen: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt
Veranstaltungen mit 500-1000 Teilnehmern nur im Ausnahmefall gestattet
Saarland: prüft eventuelle Verbote
Schleswig-Holstein: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt bis 19.4
In den einzelnen Landkreisen herrschen verschiedene Verordnungen für kleinere und private Veranstaltungen vor
Hessen: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt
Sachsen-Anhalt: : Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt
Behörden entscheiden über kleinere Events
Um ganz sicher zu gehen, ob Veranstaltungen die euch interessieren ausfallen, erkundigt euch bitte beim lokalen Veranstalter. Bitte wägt selbst das Risiko für euch und eure Mitmenschen ab. Und wascht euch die Hände!
Was tun mit den Tickets?
In der Regel behalten Tickets bis zum eventuellen Nachholtermin ihre Gültigkeit oder können dort zurückgegeben werden, wo sie erworben wurden. Bitte erkundigt euch auch dazu beim lokalen Veranstalter.
Viele Ratschläge für betroffene Ticketkäufer*Innen hat die Verbraucherschutzzentrale für euch zusammengefasst: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wenn-grossveranstaltungen-wegen-corona-abgesagt-werden-ihre-rechte-45416